MWVATT, Planfeststellungsbeschluss vom 24.09.2024/ 18.03.2025 (Korrektur verschlüsselt)
PLANFESTSTELLUNGSBESCHLUSS
für den Neubau eines
LNG-Terminals
durch die German LNG Terminal
GmbH
in der Stadt Brunsbüttel
Kreis
Dithmarschen
Auf Grund der Planauslegung obigen Bauvorhabens durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
– Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) vom 10. Mai 2023 bis zum 09.Juni 2023 hat die WGP - Wählerinitiative Graue Panther Dithmarschen erhebliche Bedenken in Bezug auf die vorgesehenen
Landungsstege und die Festmacheinrichtungen an Dalben in beiliegendem Schreiben an die Stadt Brunsbüttel (Bauamt) als Auslegungsstelle zur Weitergabe an die APV-Kiel
geäußert.
Siehe Anlage 1
Am 25.03.2025 wurde unter Aktenzeichen AK 624-28/2024 durch förmliche Zustellung erhalten:
16.15.4.4 Einwendung Mussehl / Wählerinitiative Graue Panther – MWVAT Seite 337
Der Einwender befürchtet eine erhebliche Gefahrenquelle dadurch, dass für die Festmach- einrichtungen keine Vertäuungsmöglichkeit an Land vorgesehen sei und außerdem die Situation auf der
Elbe durch Strömungsverhältnisse durch Ebbe und Flut sowie Großschiffsverkehr die Sogwirkung zusätzlich verschärft sei. In der Risikobetrachtung sei eine Auseinandersetzung mit den Liegeplätzen/
Landungsstege nicht erfolgt.
Es wird ein Gutachten verlangt, das insbesondere den Landungssteg und die Festmacheinrichtungen auf Dalben berücksichtigt.
Die Einwendung wird zurückgewiesen.
Es besteht kein Bedarf für die Erstellung der Gutachten, da diese bereits vorliegen.
Landungssteg und Festmacheinrichtungen wurden in der Risikobetrachtung der “HAZID-Studie“ – Nautische Ansteuerung von der Deutschen Bucht bis zum Festmachen am LNG Terminal in
Brunsbüttel und Rückfahrt“ vom 11.06.2020 ausreichend betrachtet.
Dabei wurde auch das Versagen einer oder mehrerer Festmachleinen betrachtet und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen die Unterlage 12_03 wurde aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich
ausgelegt, liegt der Planfeststellungsbehörde jedoch vor. Gleiches gilt für die Unterlagen 12_06 und 12_07, die Berechnungen zur Vertäuung für verschiedene Schiffsgrößen enthalten.
Ende des Textes der zurückgewiesenen Einwendung.
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(Beispiel Vertäuung)